Innen- und Außenbereichssatzung
Die städtebaulichen Zielvorstellungen können neben den Bebauungs-plänen auch mit Hilfe sogenannter Innen- oder Außenbereichssatzungen umgesetzt werden.
Diese Satzungen treffen nur wenige grundlegende Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung. Sie dienen in erster Linie dazu, an der Grenze zwischen bebautem Innenbereich und überwiegend unbebautem Außenbereich klarzustellen, welche Grundstücke noch für eine Bebauung vorgesehen sind. Hinsichtlich der baulichen Details müssen sich die Bauvorhaben in diesen Satzungsbereichen an der vorhandenen Umgebung orientieren.
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Rechtsverbindliche Innen- und Außenbereichssatzungen
Die rechtsverbindlichen Innen- und Außenbereichssatzungen der Stadt Bad Oeynhausen können Sie hier abrufen.