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Stadt Bad Oeynhausen
Stadtentwicklung
Schwarzer Weg 6
32549 Bad Oeynhausen
Telefon:
+49 (0) 5731 14 - 2102 (Fr. Kracht)
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten | ||
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Montag | 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr | |
Dienstag | 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:00 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 08:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr | |
Freitag | 08:00 - 12:30 Uhr |
Modernisierung & Instandsetzung stadtbildprägender Gebäude
Im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung werden Maßnahmen, die zur durchgreifenden Sanierung einer denkmalgeschützten oder stadtbildprägenden Immobilie (innen und außen) dienen, mit Städtebaufördermitteln bezuschusst.
Geförderte Maßnahmen
Ziel einer Fördermaßnahme ist die Sicherung, Modernisierung und Instandsetzung von stadtbildprägenden Gebäuden und sonstigen Anlagen durch die Umsetzung eines Maßnahmenbündels. Im Zuge der Modernisierung erfolgt eine Verbesserung des Gebrauchswertes. Die Instandsetzungsmaßnahmen dienen der Behebung von baulichen Missständen. Reine Instandhaltungsmaßnahmen werden nicht gefördert.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Anpassung von Grundrissen
- Modernisierung Technische Gebäudeausrüstung
- Erneuerung Elektroinstallationen
- Austausch sanitärer Einrichtungen
- Herstellung Barrierefreiheit
- Verbesserung Zugänglichkeit Gebäude
- Planungsleistungen
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 25 % der förderfähigen Kosten. Die aus der Gebäudenutzung zu erwartenden Einnahmen sowie die Finanzierung werden bei der Ermittlung der Förderhöhe berücksichtigt. Förderanträge können Sie jährlich über die Stadt bei der Bezirksregierung stellen.
Welche Bedingungen sind noch zu beachten?
- Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung.
- Die Maßnahme muss im Stadtumbaugebiet „Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt“ liegen.
- Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Personen mit eigentümergleicher Rechtstellung.
- Mit der Durchführung der Maßnahme darf vor Bewilligung nicht begonnen werden.
- Die Baumaßnahmen müssen von Fachbetrieben durchgeführt werden.
- Erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen.
- Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt und der antragstellenden Person.
- Die Durchführungsfrist wird nach Absprache zwischen dem Eigentümer und der Stadt vertraglich festgehalten.
In dem folgenden Link finden Sie die Checkliste für Modernisierungsmaßnahmen prägender Gebäude: