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Stadt Bad Oeynhausen

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Erhöhte steuerliche Absetzung im Sanierungsgebiet „Mindener Straße – Nordbahn“

Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat in seiner Sitzung am 21.02.2018 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Mindener Straße - Nordbahn" beschlossen. In dem 31 ha großen Gebiet "Mindener Straße - Nordbahn" liegen städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB vor. Im Zuge der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme soll der Bereich wesentlich aufgewertet und umgestaltet werden.

Gebäudeeigentümer, die in ihre im Sanierungsgebiet gelegene Gebäude investieren, können die Kosten für die Modernisierung und Instandsetzung von der Einkommenssteuer erhöht steuerlich absetzen – und das innerhalb von 10 bis 12 Jahren!

Zu beachten ist, dass vor Beginn der Baumaßnahme erst ein städtebaulicher Vertrag zwischen Stadt und Eigentümer abgeschlossen werden muss.

Bei Interesse an einer der Fördermöglichkeiten nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu unserem Team Städtebauförderung auf, welches Sie gerne in der Planungsphase berät und bei der Antragstellung unterstützt.

Geltungsbereich & Sanierungssatzung


Geltungsbereich Sanierungssatzung

Sanierungssatzung