Nach den Ferien ist vor den Ferien: Schon jetzt an den nächsten Urlaub denken

Reisedokumente rechtzeitig überprüfen – vor allem bei Kindern

Auch wenn die Osterferien noch nachklingen, sollten vor allem Eltern aber generell natürlich alle Bürgerinnen und Bürger schon an die nächsten Ferien denken. Denn rechtzeitig vor Reiseantritt sollten die Ausweisdokumente überprüft werden, nicht dass es sprichwörtlich auf gepackten Koffern eine böse Überraschung gibt, weil die Ausweise schon abgelaufen sind oder im Urlaub ablaufen werden.

Das gilt besonders für Kinder, da es seit Anfang des Jahres keine Kinderreisepässe mehr gibt, die schnell und unkompliziert im Bürgerbüro erstellt beziehungsweise verlängert wurden. Durch eine Gesetzesänderung wird der Kinderreisepass mittlerweile durch einen normalen Reisepass oder durch einen Personalausweis von der Bundesdruckerei ersetzt – mit den entsprechend längeren Bearbeitungszeiten.  Beide Dokumente sind, wenn sie für Kinder oder junge Erwachsene unter 24 Jahre ausgestellt werden, grundsätzlich sechs Jahre gültig, sofern die Person auf dem Passfoto noch zu erkennen und identifizierbar ist.

Der Antrag kann wie bei allen anderen Ausweisdokumenten im Bürgerbüro gestellt werden. Wichtig ist bei den Ausweisen für Kinder, dass beide Erziehungsberechtigten unterschreiben müssen. Die Vertretung eines abwesenden Elternteils ist auch mit einer unterschriebenen Vollmacht möglich. Wahlweise kann auch ein Elternteil den Antrag stellen und der andere Elternteil leistet die Unterschrift beim Abholen des Ausweises.

Um den Eltern mit Blick auf den Sommerurlaub entgegenzukommen, bietet das Bürgerbüro an drei zusätzlichen Nachmittagen besondere Öffnungszeiten für Ausweisanträge an, und zwar jeweils am Mittwoch, den, 24. April, sowie am 8. Und 22. Mai. Der Besuch während dieser besonderen Öffnungszeiten ist an diesen Tagen jeweils von 13:30 bis 16 Uhr und nur mit einem vorher online vereinbarten Termin möglich.

Selbstverständlich können die Ausweisdokumente für Kinder auch zu den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros beantragt werden. Diese sind montags, mittwochs und freitags von 8 bis 12:30 Uhr sowie montags auch am Nachmittag von 13:30 bis 16 Uhr. An diesen Tagen ist der Besuch ohne Termin möglich. Dienstags und donnerstags ist der Besuch nur mit Termin möglich.

Die Termine für dienstags und donnerstags sowie für die zusätzlichen Öffnungszeiten an den Mittwochnachmittagen können über die Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen vereinbart werden.