Kiesabbau an der Weser: Stadt legt weitere Rechtsmittel ein

Verwaltungsgericht Minden lehnt Antrag auf Beweisverfahren ab

Das Verwaltungsgericht Minden hat den Antrag der Stadt Bad Oeynhausen auf ein selbständiges Beweisverfahren zum Kiesabbau an der Weser in Babbenhausen abgelehnt. Dagegen hat die Stadt mittlerweile Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt. 

Die Bezirksregierung in Detmold hatte den Kiesabbau als zuständige Behörde im Jahr 2018 genehmigt. Die Stadt Bad Oeynhausen hatte wie mehrere Anlieger dagegen geklagt und am Ende einen Vergleich vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster geschlossen. Der Vergleich sieht vor, dass in dem Kiessee regelmäßig Wasserproben entnommen werden, um den Salzgehalt zu messen. Die Stadt befürchtet, dass der Kiesabbau die für die Stadt wichtigen Heilquellen gefährdet.

Tatsächlich wurde bei einer Probe im Jahr 2021 ein erhöhter Salzgehalt festgestellt, der auf eine Beeinträchtigung der soleführenden Schichten in der Tiefe zurückzuführen sein könnte. Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Hauptausschuss im März vergangenen Jahres beschlossen, ein selbständiges Beweisverfahren beim Verwaltungsgericht zu beantragen. Diesen Antrag haben die Richter in Minden nun abgelehnt. Sie sind der Ansicht, dass die Bezirksregierung ihrer Amtsermittlungspflicht im ausreichenden Umfang nachgekommen sei und für eine Beeinträchtigung der Heilquellen sowie der Trinkwassergewinnung des Wasserwerkes keine Anhaltspunkte ersichtlich seien.

Der Beschluss des Hauptausschusses vom vergangenen Jahr sah bereits vor, weitere Rechtsmittel einzulegen, sollte das Verwaltungsgericht den Antrag ablehnen. Die Stadt möchte nichts unversucht lassen, den Schutz des Trinkwassers und der Heilquellen sicherzustellen.