Bäume & Wälder

Die extrem trockenen letzten Jahre haben viele, auch heimische Stadtbäume zum Absterben gebracht. Da stellt sich die Frage: welche Bäume können angesichts des sich verändernden Klimas in Zukunft noch gepflanzt werden? Mehr Baumartenvielfalt schützt vor Kalamitäten und Absterben ganzer Alleen und Wälder.

Viele Institutionen und Fachbehörden beschäftigen sich mit der Thematik von Zukunftsbäumen. Sie führen Pflanzungen mit neuen Baumarten aus wärmeren Gebieten durch, testen und züchten Bäume, die für Straßen, Parkanlangen und Wälder geeignet sein könnten. Die größte Schwierigkeit dabei ist, geeignete Bäume zu finden, die sowohl Trockenheit/Hitze und Winterhärte/Spätfröste gleichermaßen ertragen können.

Im Allgemeinen sind dies:

  • Spätfröste
  • Starkregen mit einhergehenden Verdichtungen und Erosionen
  • Hitze und Trockenstress
  • Schädlinge

Baumarten, die Spätfröste aushalten und gleichzeitig mit Extremhitze und Wassermangel auskommen, sind rar. Die speziellen Standortbedingungen und die speziellen Standortansprüche der Baumarten, sowie das Baumalter sind weitere Faktoren.

Bei Straßenbäumen kommen noch folgende Probleme hinzu:

  • Bodenversiegelung,
  • Mangel an Bodenluft, Wasser, Nährstoffe,
  • Streusalz,
  • Schadgase,
  • Hunde-Urin,
  • Verletzungen an Wurzel, Stamm und Krone.
  • Manchmal sind Bäume durch Trockenheit und Hitze so geschwächt, dass mehre Krankheiten zusammen angreifen und letztlich den Baum zum Absterben bringen.

Wo heimische Bäume, z.B. Birke, Rotbuche, Eberesche, Eibe, Eiche, etc., versagen, wird darüber nachgedacht, ob nicht Bäume aus semiariden Gebieten die bessere Alternative sind.

Heimische Arten (§7 Abs.2 Nr. 7 BNatSchG) sind solche, die ihr Verbreitungs-gebiet ganz oder teilweise im Inland haben beziehungsweise in der Vergangenheit hatten oder Sich auf natürliche Weise in das Inland ausdehnen.

Nicht heimische (gebietsfremde) Arten sind Arten, die in freier Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommen. Sie wurden von Menschen eingebracht oder sind mit seiner Hilfe eingewandert (z.B. Atlaszeder, Küstentanne, Araukarie, Westliche Hemlocktanne, Mammutbaum, Baumhasel, Kastanie, Orientbuche, Platane und Sicheltanne, Traubenkirsche (Prunus serotina), Strobe (Pinus strobus), Hybridpappel (Populus x canadensis), Douglasie (Pseudotsuga menziesii), Roteiche (Quercus rubra) und Robinie (Robinia pseudoacacia) (BfN 2015)

Mit nicht heimischen Arten, wie z.B. der Kastanie oder dem Götterbaum, der späten Traubenkirsche oder dem Eschenahorn gibt es Probleme unterschiedlichster Art, weshalb nicht leichtfertig neue Baumarten hier angebaut werden sollten. Einige bereiten sich invasiv aus und unterdrücken viele heimische Arten. Andere wiederrum werden anfällig gegenüber Bakterien wie Pseudomonas so z.B. die Kastanien und wieder andere sterben aufgrund von Pilzerkrankungen ab.

Autochthone Arten sind Arten, die entweder im aktuellen Verbreitungsgebiet entstanden oder in der Vergangenheit eingewandert sind und sich mit den spezifischen genetischen Eigenschaften fortpflanzen. Die forstwirtschaftliche Definition von „autochthon“ beinhaltet die ununterbrochene, natürliche Verjüngung einer Population an einem bestimmten Standort.

Im Bad Oeynhausener Wald sollten möglichst stresstolerante autochthone Bäume gepflanzt werden, wo sowohl die biologischen Standortansprüche des Baumes an den Standort wie auch die Klimafaktoren Berücksichtigung finden.

Das können z.B. Bäume wie Trauben- und Stieleiche, Rotbuche, Hainbuche, Weide, Eberesche, Vogelkirsche, Waldkiefer, Lärche, Erle und so weiter sein.

Erwartetet wird, dass Zukunftsbäume Resilienz haben. Als Resilienz wird die Fähigkeit definiert, auf unterschiedliche Bedingungen bzw. Störungen zu reagieren, diese aber elastisch zu tolerieren, ohne dass sich langfristig ein anderer Ökosystemzustand einstellt.

Zusammengefast heißt das: gesucht werden Bäume, die angesichts des Klimawandels trockenstresstolerant, winterhart bzw. spätfrosttolerant, für Bienen geeignet sind und die biologischen Standortansprüche des Baumes an den Standort erfüllen; für die unten nachfolgend aufgeführten 3 Funktionsstandorte.

  • Waldbäume
  • Park/Stadt/Gartenbäume
  • Straßenbäume

Trockenstresstolerante heimische Baumarten, wie z.B. Traubeneiche, Vogelkirsche, Winterlinde, Hainbuchem, sind oberste Priorität. Weitere Arten wie Elsbeere, Mehlbeere, Walnuss, Roteiche, Vogelbeere oder Birke in Mischbeständen gewinnen an Bedeutung, wie auch Bäume aus Osteuropa, z.B. die osteuropäische Buche. Bei Nadelholz ist die Weißtanne und die Küstentanne im Gespräch, benötigt aber 800 mm NS, ist aber weniger anfällig gegen Insekten. Die Douglasie ist interessant, weil sie mit weniger Wasser auskommt, als z.B. die Fichte. Eine wichtige Rolle spielen insbesondere auch Pionierbaumarten, wie Birke, Kiefer, Vogelbeere und Lärche, die extreme Sonneneinstrahlung von Natur aus kennen. Douglasie und Küstentanne dürfen nur außerhalb von Schutzgebieten gepflanzt werden.

Klar ist, der Wald ist nicht nur Opfer des Klimawandels, sondern auch Teil der Lösung, soweit der Landesbetrieb W+H.

Die technische Universität Dresden arbeitet seit 2006 an einer Klimaartenmatrix für Bäume. Dort werden an ganz vielen Baumarten, sowohl mit heimischen, nicht heimischen und autochthonen Bäumen, die Trockenstresstoleranz und die Winterhärte ausgetestet. Der BUND hat zusätzlich noch die Eignung für Bienen untersucht.

Es zeichnen sich sehr interessante Ergebnisse ab, die eine Entscheidung für einen Zukunftsbaum mit begleiten kann. Zum Beispiel ist der Feldahorn (Acer Campestre) nach der dortigen Darstellung ein absoluter Zukunftsbaum, sofern er nicht im Wald sondern eher am Waldrand als Einzelbaum steht. Er besitzt sowohl eine hohe Trockenstresstoleranz als auch eine hohe Winterhärte. Die Eignung für Bienen ist ebenfalls sehr gut. Dennoch kann niemand vorhersagen, was der Klimawandel noch fordern wird und wie Bäume darauf reagieren werden.

Die Stadt Düsseldorf hat auf Grundlage der Ergebnisse der Klimaartenmatrix eine „Zukunftsbaumliste Düsseldorf“ zusammengestellt, die ganz erstaunlichen Ergebnisse hervorgebracht hat.

Diese Straßenbaumliste lohnt es sich anzuschauen, - zumal die Bäume dort in einer ähnlichen Winterhärtezone liegen wie Bad Oeynhausen -, um einen Hinweis zu bekommen, für welchen Zukunftsbaum ich mich entscheiden sollte.

Natürlich gelten die üblichen biologischen Standortansprüche eines Baumes genauso weiter (siehe dazu auch das „Merkblatt Verwendung heimischer Gehölze_2“ der Bezirksregierung Arnsberg).

Zukunftsbaumliste Düsseldorf

Merkblatt Verwendung heimischer Gehölze

Der Baumschutz in der Stadt Bad Oeynhausen verbessert nicht nur die Luft- und Lebensqualität für die Bewohner der Stadt, sondern dient als Lebensraum und Nahrungsangebot für verschiedene Tierarten im Stadtgebiet.

Der Schutz von Bäumen ist in unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften verankert:

• Bundesnaturschutzgesetz
• Landschaftsgesetz
• Wasserhaushaltsgesetz
• Landeswassergesetz NRW
• Landschaftsplan Bad Oeynhausen
• Baumschutzsatzung Bad Oeynhausen
• Bebauungspläne der Stadt Bad Oeynhausen

Baumschutzsatzung Bad Oeynhausen

Das geschenkte Grün

Antrag auf Entfernung oder wesentliche Veraenderung eines Baumes

Die Baumschutzsatzung der Stadt Bad Oeynhausen gilt für öffentliche und private Grundstücke innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Innenbereich).
 
Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung sind schriftlich zu stellen an:

Stadt Bad Oeynhausen
Bereich 66
32543 Bad Oeynhausen
 
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung einzureichen:
• Schriftlicher Antrag (auf dem Antragsvordruck oder formlos)
• Lageplan – zwingend erforderlich
• Nachweis der Erlaubnisvoraussetzungen durch den Antragsteller
(z.B. Fotos, fachliche Stellungnahmen).
 
Die Genehmigung bzw. Versagung erfolgt schriftlich.

Antrag

Informationen zum Baumschutz in den Bebauungsplänen

Im Geltungsbereich von Bebauungsplänen sind in einigen Fällen schützenswerte Bäume auf privaten und öffentlichen Grundstücken als zu erhaltende Bäume festgesetzt. Außerdem enthalten viele Bebauungspläne Bestimmungen für die Anpflanzung und den dauerhaften Erhalt von Bäumen auf privaten und öffentlichen Flächen. Auch diese Bäume dürfen nur nach Genehmigung wesentlich verändert oder entfernt werden.
 
Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung sind schriftlich zu stellen an:

Stadt Bad Oeynhausen
Bereich 66
32543 Bad Oeynhausen
 
Hier können Sie die rechtsverbindlichen Bebauungspläne einsehen:

http://www.stadtplan.badoeynhausen.de/