Am Sonntag, dem 13. Mai 2012, wird der nordrhein-westfälische Landtag gewählt. Gewählt werden 128 Bewerberinnen und Bewerber in den Wahlkreisen. Zudem erhalten mindestens 53 Abgeordnete über die Landeslisten einen Sitz im Landtag.
Wie auch bereits bei der Landtagswahl 2010 hat jeder Wähler 2 Stimmen. Nach den gleichen Grundsätzen wie bei der Bundestagswahl wird mit der Erststimme der Wahlkreisabgeordnete gewählt, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei.
Das Wahlgebiet Nordrhein-Westfalen ist in 128 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Bad Oeynhausen ist bei der Landtagswahl Teil des Wahlkreises 89 – Minden-Lübbecke II -. Der Bürgermeister hat das Stadtgebiet von Bad Oeynhausen in 26 Stimmbezirke eingeteilt. Die Abgrenzung der Stimmbezirke entspricht der Wahlgebietseinteilung für die vorangegangenen Wahlen, so dass jeder Wahlberechtigte in dem ihm bekannten Wahllokal wählen kann.
Zum Wahlkreis 89 gehören außer Bad Oeynhausen die Städte Minden und Porta Westfalica.
Wahlberechtigt zur Landtagswahl 2012 ist, wer am Wahltag
· Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
· das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
· mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 27. April 2012, in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat und
· nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Für die Landtagswahl werden in Bad Oeynhausen etwa 37.500 Personen wahlberechtigt sein.
In Bad Oeynhausen kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Bad Oeynhausen eingetragen ist oder einen gültigen Wahlschein für den Wahlkreis 89 besitzt.
Von Amts wegen wurden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Stadt Bad Oeynhausen eingetragen, die am 35. Tag vor der Wahl (Stichtag: 08. April 2012) mit Hauptwohnung in Bad Oeynhausen gemeldet waren. Durch Zuzüge und Wegzüge ist das Wählerverzeichnis bis zumWahltag fortlaufend zu verändern. Die Veränderungen erfolgen zum Teil von Amts wegen, teilweise aber auch nur auf Antrag. Dabei sind besondere Fristen zu beachten. Veränderungen des Wählerverzeichnisses erfolgen auch dann, wenn ein Wahlberechtigter nach dem 08. April sein Wahlrecht verliert, aber auch dann, wenn das Wahlrecht nach dem 08.04. entsteht, z.B. durch Einbürgerung.
Für jeden der 26 Stimmbezirke wird ein Wählerverzeichnis erstellt. Die Wählerverzeichnisse für die Stimmbezirke der Stadt Bad Oeynhausen werden in der Zeit vom 23. April 2012 bis 27. April 2012 während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros im Wahlamt für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtige nach dem Stand vom 08. April erhält eine Wahlbenachrichtigungskarte. Auf dieser Wahlbenachrichtigungskarte sind auch der Wahlraum, in dem der Wahlberechtigte wählen kann und eine laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, vermerkt.
Die Wahlbenachrichtigungskarten wurden zentral im Kommunalen Rechenzentrum in Lemgo erstellt und von dort aus Anfang der 16. KW. verschickt.
Der Wähler kann dann am Wahltag mit seiner Wahlbenachrichtigungskarte in sein Wahllokal gehen und dort wählen. Der Wähler kann aber auch mit einem Wahlschein entweder im einem anderen Wahllokal des Wahlkreises 89 oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen.
Ein Wahlschein wird nur auf Antrag erteilt. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben oder Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form gewahrt. Telefonische Antragstellung ist jedoch unzulässig.
Der Antrag ist grundsätzlich persönlich von der wahlberechtigten Person zu stellen.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein Wahlscheinantrag abgedruckt. Für den schriftlichen Antrag sollte möglichst die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte verwendet werden. Die schriftlichen Anträge können der Stadt Bad Oeynhausen per Post (in einem frankierten Briefumschlag) zugesandt oder auch dort abgegeben werden.
Ein Wahlberechtigter, der einen mündlichen Antrag stellt, muss sich ausweisen.
Wahlscheinanträge können auch per E-Mail gestellt werden. Auf der Internetseite der Stadt Bad Oeynhausen kann über einen Link ein Online-Antragsformular aufgerufen werden, in das die erforderlichen Daten einzutragen sind.
Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
den roten Wahlbriefumschlag,
den blauen Stimmzettelumschlag,
das Merkblatt zur Briefwahl und
den Stimmzettel.
Die Briefwahlunterlagen werden per Post zugeschickt oder können persönlich im Wahlamt in Empfang genommen werden.
Die Aushändigung der Unterlagen an eine andere als die wahlberechtigte Person selbst ist nur dann zulässig, wenn eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorgelegt wird und der Bevollmächtigte vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich versichert, dass er nur höchstend 4 Wahlberechtigte vertritt. Entspechende Erklärungen sind auch auf der Wahlbenachrichtigungskarte enthalten.
Der Wahlberechtigte kann seine Briefwahlunterlagen auch direkt im Rathaus, Ostkorso 8, ausfüllen und abgeben.
Das Briefwahlbüro ist während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros geöffnet, also
Montags und Dienstags jeweils von 08.00 – 16.00 Uhr,
Mittwochs von 08.00 – 12.30 Uhr,
Donnerstags von 07.00 - 18.00 Uhr und
Freitags von 08.00 – 14.00 Uhr.
Briefwahlanträge können gestellt werden bis Freitag vor der Wahl, 11. Mai 2012, 18.00 Uhr. Es wird jedoch empfohlen, die Unterlagen möglichst frühzeitig zu beantragen, da der Wahlbrief bis spätestens am Wahltag, dem 13. Mai um 18.00 Uhr im Rathaus vorliegen muss.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief braucht bei Absendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frei gemacht zu werden. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Für den Wahltag wird für jeden der 26 Bad Oeynhausener Stimmbezirke ein Wahlvorstand gebildet. Die Wahlvorstände treten am Wahlsonntag um 07.30 Uhr in den Wahllokalen zusammen. Die Wahlzeit dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. Daran anschließend ermitteln die Wahlvorstände das Ergebnis in dem jeweiligen Stimmbezirk.