Unter Adoption wird in der Regel das Entstehen einer echten Eltern-Kind-Beziehung von Menschen verstanden, die nicht miteinander blutsverwandt sind. Dieses Verhältnis muss, da es weitreichende rechtliche Folgen hat, auch rechtswirksam konstituiert sein, sei es durch Vertrag oder durch gerichtliche oder durch eine Verwaltungsbehörde getroffene Entscheidung.
Fragen bezüglich Adoptionen und Stiefelternadoptionen beantwortet Ihnen Herr Mohrmann gern.
Wenn Sie Fragen bezüglich einer Auslandsadoption haben, können Sie sich auch an die
Zentrale Adoptionsstelle das Landesjugendamtes Münster wenden.