Kontakt

Stadt Bad Oeynhausen

Stadtentwicklung

Schwarzer Weg 6
32549 Bad Oeynhausen

Telefon:
+49 (0) 5731 14 - 2102

E-Mail   |  Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Modernisierung & Instandsetzung stadtbildprägender Gebäude

Im Rahmen der Modernisierung und Instandsetzung werden Maßnahmen, die zur durchgreifenden Sanierung einer denkmalgeschützten oder stadtbildprägenden Immobilie (innen und außen) dienen, mit Städtebaufördermitteln bezuschusst.

Geförderte Maßnahmen

Ziel einer Fördermaßnahme ist die Sicherung, Modernisie­rung und Instandsetzung von stadtbildprägenden Gebäu­den und sonstigen Anlagen durch die Umsetzung eines Maßnahmenbündels. Im Zuge der Modernisierung erfolgt eine Verbesserung des Gebrauchswertes. Die Instandset­zungsmaßnahmen dienen der Behebung von baulichen Missständen. Reine Instandhaltungsmaßnahmen werden nicht gefördert.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Anpassung von Grundrissen
  • Modernisierung Technische Gebäudeausrüstung
  • Erneuerung Elektroinstallationen
  • Austausch sanitärer Einrichtungen
  • Herstellung Barrierefreiheit
  • Verbesserung Zugänglichkeit Gebäude
  • Planungsleistungen


Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 25 % der förderfähigen Kosten. Die aus der Gebäudenutzung zu erwartenden Einnahmen sowie die Finanzierung werden bei der Ermittlung der Förderhöhe berücksichtigt. Förderanträge können Sie jährlich über die Stadt bei der Bezirksregierung stellen.


Welche Bedingungen sind noch zu beachten?

  • Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung.
  • Die Maßnahme muss im Stadtumbaugebiet „Mindener Straße – Nordbahn – Innenstadt“ liegen.
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Personen mit eigentümergleicher Rechtstellung.
  • Mit der Durchführung der Maßnahme darf vor Bewilli­gung nicht begonnen werden.
  • Die Baumaßnahmen müssen von Fachbetrieben durchgeführt werden.
  • Erforderliche Genehmigungen müssen vorliegen.
  • Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt und der antragstellenden Person.
  • Die Durchführungsfrist wird nach Absprache zwischen dem Eigentümer und der Stadt vertraglich festgehal­ten.


In dem folgenden Link finden Sie die Checkliste für Modernisierungsmaßnahmen prägender Gebäude:

Checkliste Modernisierungsmaßnahmen