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Stadt Bad Oeynhausen

Grünflächenmanagement

Josef Brinker
Schwarzer Weg 6
32549 Bad Oeynhausen

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Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 & 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur

Das Naturschutzgesetz NRW definiert Eingriffe in Natur und Landschaft als Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

Wenn z.B. vom Rat der Stadt neue Bebauungspläne beschlossen werden, muss im Vorfeld ein Umweltbericht erstellt werden. Dieser wird nach festgesetzten gesetzlichen Regeln erstellt. In dem Bericht werden die naturschutzrelevanten Defizite erfasst. In einem ausführlichen Bericht wird erläutert und in Werteinheiten berechnet, wie umfangreich Ausgleichsmaßnahmen sein müssen. Entsprechende Defizite werden dargelegt und noch vor Beschluss muss von der Stadt aufgezeigt werden, wo und wie die entsprechenden Defizite ausgeglichen werden sollen. Dies muss von der unteren Naturschutzbehörde akzeptiert werden, weshalb hier eine frühzeitige Beteiligung von großem Vorteil ist, um ein Verfahren zügig voran zu bringen. Entsprechend der Kostenerstattungssatzung müssen die Kosten für die Herrichtung der Ausgleichsmaßnahmen von den Maßnahmenträgern erstattet werden. Geeignete Ausgleichsmaßnahmen sind z.B. Aufforstungsmaßnahmen mit heimischen Laub- und Heckengehölzen, möglichst im Umfeld der Eingriffsvorhaben. Im Stadtgebiet sind viele Streuobstwiesen als solche Ausgleichsmaßnahmen entstanden. Extensive Beweidung mit Rindern, extensive Mahd von Feuchtwiesen, wie auch Maßnahmen am Gewässer, Bildung von Kleingewässern sind durch die gesetzlich geforderte Eingriffsregelung erst möglich geworden. Ziel ist es, durch eine Bündelung von einzelnen Ersatzverpflichtungen auf größeren zusammenhängenden Flächen die Funktionalität der Maßnahmen zu steigern. Beispiele dafür in Bad Oeynhausen sind das in den letzten 25 Jahren entstandene größere Waldgebiet im Süden der Stadt und die Beweidungsflächen in der Wulferdingsener Bachniederung.

Beispiele für Eingriffsmaßnahmen

Als Eingriffe gelten u.a. folgende Maßnahmen:

  • oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen
  • Aufschüttungen ab zwei Meter Höhe, Abgrabungen ab zwei Meter Tiefe auf einer Grundfläche größer als 400 Quadratmeter
  • Errichtung oder wesentlich Änderung von Schienenwegen, Straßen, versiegelten land- oder forstwirtschaftlichen Wegen und baulichen Anlagen
  • Verlegen ober- und unterirdischer Leitungen im Außenbereich
  • Ausbau von Gewässern
  • Beseitigung von Hecken, Allen, Baumreihen, Streuobstwiesen, Tümpeln und Weihern
  • Umwandlung von Wald
  • Anlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen außerhalb des Waldes


Verursacher von Eingriffen sind zu verpflichten

  • vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen
  • unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen und 
  • für unvermeidbare, nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen Ersatzmaßnahmen in dem durch den Eingriff betroffenen Landschaftsraum durchzuführen.


Letzteres setzt voraus, dass die Prüfung aller Anforderungen an Natur und Landschaft eine Abwägung zugunsten des Eingriffes ergeben hat. Stehen keine Ersatzflächen zur Verfügung, muss ein Ersatzgeld gezahlt werden (vgl. §§ 4-6 Landschaftsgesetz NW).