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Stadt Bad Oeynhausen

Eigenbetrieb Staatsbad

Im Kurpark (Haus des Gastes)
32545 Bad Oeynhausen

Telefon: +49 (0) 5731 14 - 1301

E-Mail   |  Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Tourist-Information
Montag 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 17:00 Uhr
Samstag 10:00 - 15:00 Uhr

Eigenbetrieb Staatsbad

Das Mitte des 19. Jahrhunderts gegründete ehemalige preußische Staatsbad Oeynhausen war bis zum Jahre 2003 das einzige Staatsbad des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen einer Kommunalisierung zum 01.01.2004 ist das Staatsbad Oeynhausen in die Trägerschaft der Stadt Bad Oeynhausen übergegangen und führt seither die Bezeichnung „Staatsbad Bad Oeynhausen“.

Das Staatsbad Bad Oeynhausen wird nach der Kommunalisierung als kommunales Unternehmen in der Form eines Eigenbetriebes geführt, einem wirtschaftlichen Unternehmen als Sondervermögen der Stadt Bad Oeynhausen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Aufgaben des Eigenbetriebes

Gegenstand des Eigenbetriebes ist die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken im Besitz des Eigenbetriebes befindlichen Einrichtungen, der Durchführung von Veranstaltungen, der Erhebung des Kurbeitrages und allen für den Kurbetrieb geeigneten Maßnahmen.

Um den Betrieb des Heilbades Bad Oeynhausen sicherzustellen, werden vom Eigenbetrieb die Verwaltung und Unterhaltung der Park- und Grünanlagen (Kurpark, Sielpark, Oeynhausener Schweiz, Siekertal), die Verwaltung und bauliche Unterhaltung der überwiegend historischen und denkmalgeschützten Gebäude einschließlich deren Vermietung und Verpachtung bzw. deren Selbstnutzung, die Unterhaltung der insgesamt 9 Heilquellen bzw. Brunnen einschließlich der Bewirtschaftung des Gradierwerkes im Sielpark sowie die Erhebung des Kurbeitrages wahrgenommen. Zudem beschäftigt der Eigenbetrieb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatsbad-Orchesters, einem der letzten Kurorchester mit hauptamtlich beschäftigen Musikern in Deutschland.

Kurparkordnung